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   OVG Saarland, 20.05.1987 - 3 R 3/84   

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https://dejure.org/1987,27844
OVG Saarland, 20.05.1987 - 3 R 3/84 (https://dejure.org/1987,27844)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.05.1987 - 3 R 3/84 (https://dejure.org/1987,27844)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Mai 1987 - 3 R 3/84 (https://dejure.org/1987,27844)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflichtstunden - Pflichtstunden und Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75

    Festsetzung der Pflichtstundenzahl für einzelne Lehrergruppen -

    Auszug aus OVG Saarland, 20.05.1987 - 3 R 3/84
    Mangels exakter Meßbarkeit der den Arbeitsanforderungen entsprechenden generellen Arbeitszeit besteht auch ein Einschätzungsvorrecht der Schulverwaltung, das insbesondere in den Pflichtstundenregelungen Ausdruck gefunden hat (vgl. dazu u. a. BVerwG in ZBR 1978, 69; E 38, 191199 ff. ; DVBl. 1983, 502503).
  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839

    Gleichheitsgrundsatz; Grundrechtsklage; Rechtsverordnung; Prüfungsgegenstand;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.05.1987 - 3 R 3/84
    Der Beweiswert dieser auf Eigenangaben der befragten Lehrer beruhenden Feststellungen begegnet schon grundsätzlichen Bedenken (vgl. u. a. zu K.-W.: Gemeinsame Arbeitsgruppe der Konferenzen der Kultusminister, Finanzminister und Innenminister für Fragen der Arbeitszeit der Lehrer, Bericht zur Festlegung und Vereinheitlichung der Lehrerarbeitszeit, 1975, S. 27, s. Anl. V zu Bl. 21 in 3 K 477/80; Beschluß des HessStGH vom 15.07.1976 P.St. 839 , s. Bl. 62 ff. a.a.O.; VGH Mannheim in ZBR 1977, 332333 ).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 6 P 9.83

    Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung von Lehrern durch Entlastungsstunden -

    Auszug aus OVG Saarland, 20.05.1987 - 3 R 3/84
    Folglich können Rechtsfragen auf sich beruhen, die sich deshalb stellen, weil für Lehrer an öffentlichen Schulen keine bestimmte Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitrechtes festgelegt ist (§ 1 II AZVO i. d. F. vom 21.06.1985 Amtsbl. S. 660 ; vgl. insoweit zur Pflichtstundenregelung u. a. BVerwG in ZBR 1984, 378; OVG des Saarlandes, Beschluß vom 06.05.1980 6 W 2149/79).
  • OVG Saarland, 13.01.2003 - 1 N 2/02

    Pflichtstundenregelung für Lehrer; Formelle und materielle Identität der

    Unter Zugrundelegung der aktuellen, wie bereits erwähnt ab 1.1.2001 für Beamte geltenden Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, die zu einer jährlichen Gesamtarbeitszeit (für Beamte) von (44 x 40 =) 1760 Zeitstunden führt, ergibt sich nach der oben bereits aufgezeigten Berechnungsweise für Lehrer eine dienstrechtlich geschuldete Wochenarbeitszeit von (1760 : 39 =) 45, 13 Stunden, so daß ab 1.1.2001 den Lehrern an Gesamtschulen bei einem Pflichtstundenmaß von 26, 5 rechnerisch (45,13 ./. 22, 08 =) 23, 05 Stunden pro Woche oder täglich 4, 61 Stunden (= 4 Stunden 36 Minuten) für die außerhalb der eigentlichen Unterrichtszeit zu leistenden Tätigkeiten verbleiben vgl. im gegebenen Zusammenhang auch das Urteil des 3. Senats des hiesigen OVG vom 20.5.1987 - 3 R 3/84 -, Seite 11 ff.
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